§ 1 Geltung

  1. Diese nachstehenden allgemeinen Verkaufsbedingungen finden auf alle Angebote und Verträge über die Lieferung von Waren der Tollkühn Shoppartner GmbH, mit Sitz in D-28816 Stuhr, Anwendung.

  2. Allgemeine oder sonstige (Einkaufs-)Bedingungen des Vertragspartners (Käufers)werden von Tollkühn Shoppartner ausdrücklich nicht anerkannt, es sei denn, diese Bedingungen oder mehrere Bestimmungen daraus wurden von Tollkühn Shoppartner ausdrücklich schriftlich genehmigt.

  3. Die nachstehenden Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Käufers dessen Bestellung vorbehaltlos ausführen.

  4. Mit Abschluss eines Vertrags unter diesen Allgemeinen Verkaufsbedingungen erklärt sich der Vertragspartner mit der Anwendung dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen auf weitere Verträge einverstanden, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden.

§ 2 Begründung der Geschäftsbeziehung

  1. Von Tollkühn Shoppartner erstellte Angebote sind freibleibend und nicht als verbindlich zu betrachten und veranlassen Tollkühn Shoppartner nicht dazu, die darin aufgeführten Waren zu liefern. Angebote haben eine begrenzte Gültigkeit von zwölf Werktagen, es sei denn, im Angebot sind diesbezüglich andere Bedingungen aufgeführt. Angebote, die sich auf vorhandene Vorräte beziehen, verstehen sich immer unter dem Vorbehalt des zwischenzeitlichen Verkaufs an andere Käufer.

  2. Der Vertrag kommt erst dann zustande, wenn der Auftrag von Tollkühn Shoppartner schriftlich bestätigt wurde oder Tollkühn Shoppartner innerhalb einer Frist von vier Wochen nach Auftragserteilung oder zu einem gesondert festgelegten Termin mit der tatsächlichen Ausführung des Auftrags beginnt. Auch Verträge, die von Handelsvertretern, Handelsreisenden und / oder sonstigen Vermittlern eingegangen wurden, sind für Tollkühn Shoppartner erst dann verbindlich, wenn diese Verträge von Tollkühn Shoppartner schriftlich bestätigt wurden oder Tollkühn Shoppartner mit der tatsächlichen Ausführung des Auftrags begonnen hat.

  3. An allen Abbildungen, Kalkulationen, Zeichnungen sowie anderen Unterlagen behalten wir uns unsere Eigentums-, Urheber und sonstigen Schutzrechte vor. Der Käufer darf diese nur mit unserer schriftlichen Einwilligung an Dritte weitergeben, unabhängig davon, ob wir diese als vertraulich gekennzeichnet haben.

  4. Änderungen in Bezug auf den Vertrag treten erst dann in Kraft, wenn diese zwischen Tollkühn Shoppartner und dem Vertragspartner schriftlich vereinbart wurden.

§ 3 Preise

  1. Es gelten die am Tage der Lieferung gültigen Preise zzgl. gesetzlicher MwSt. Unsere Preise sind in Euro (€) ausgewiesen.

  2. Soweit unser Maschinen- und Geräteprogramm betroffen ist, gelten dessen Preise ab Hersteller zzgl. Fracht und Verpackung; sofern dabei eine Einweg-Verpackung verwendet werden, wird diese dem Käufer zu Selbstkostenpreisen in Rechnung gestellt; Spezialverpackungen sind vom Käufer unverzüglich frachtfrei an den Hersteller der Ware zurückzusenden.

  3. Soweit es sich bei der Ware um Verlagserzeugnisse mit gebundenen Endverkaufspreisen handelt, verpflichtet sich der Käufer, diese einzuhalten.

§ 4 Lieferung / Gefahrübergang

  1. Die angegebene Lieferfrist ist immer als geschätztes Datum und nicht als Ausschlussfrist zu betrachten, sofern nicht schriftlich ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

    Falls die Nichteinhaltung einer Liefer- oder Leistungsfrist auf höhere Gewalt, Arbeitskampf, unvorhersehbare Hindernisse oder sonstige von uns nicht zu vertretende Umstände zurückzuführen ist, wird die Frist angemessen verlängert. Für durch Vorlieferanten hervorgerufene Lieferverzögerungen wird keine Haftung übernommen.

  2. Als Erfüllungsort gilt der Sitz von Tollkühn Shoppartner, sofern nicht schriftlich ausdrücklich anderes vereinbart wurde.

  3. Die Haftung und das Risiko für die von Tollkühn Shoppartner an den Vertragspartner zu liefernden Waren gehen mit deren Übergabe an die mit der Versendung beauftragte Person, z.B. den Spediteur, auf den Vertragspartner über. Die Lieferung erfolgt unversichert auf Gefahr des Käufers, dem eventuelle Ansprüche aus dem von uns geschlossenen Vertrag mit dem Frachtführer abgetreten werden.

    Für alle Lieferungen werden dem Kunden von Tollkühn Shoppartner 1,12 % des Netto-Auftragswertes als Frachtkostenanteil in Rechnung gestellt. Bei einem Warenwert der Lieferung von weniger als € 150,-- netto beträgt der Frachtkostenanteil € 4,40.

    Die Zustellungsgebühren bei Lieferungen ab Werk sind vom Käufer zu bezahlen.

    Wird Versand per Schnellpaket oder Express gewünscht, gehen die sich dadurch ergebenden Mehrkosten zu Lasten des Käufers.

    Der Käufer beseitigt auf eigene Kosten anfallende Verpackungen und trägt weitere Entsorgungen gleich welcher Art.

  4. Wird der Versand auf Wunsch oder aus Verschulden des Käufers verzögert, so lagert Tollkühn Shoppartner die Waren auf Kosten und Gefahr des Käufers. In diesem Fall steht die Anzeige der Versandbereitschaft dem Versand gleich.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen, einschließlich sämtlicher Forderungen aus Kontokurrent, die Tollkühn Shoppartner gegen den Käufer jetzt oder in Zukunft zustehen, bleibt die gelieferte Ware (Vorbehaltsware) unser Eigentum.

  2. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß im gewöhnlichen Geschäftsgang zu veräußern, solange er nicht im Zahlungsverzug ist. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab; wir nehmen die Abtretung hiermit an. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns. abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung kann jederzeit widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

    Zur Abtretung der Forderungen ist der Käufer auch nicht zum Zwecke des Forderungseinzugs im Wege des Factorings befugt, es sei denn, es wird gleichzeitig die Verpflichtung des Factors begründet, die Gegenleistung in Höhe der Forderungen solange unmittelbar an uns zu bewirken, als noch Forderungen von uns gegen den Käufer bestehen.

  3. Die Einziehungsermächtigung erlischt auch ohne ausdrücklichen Widerruf, wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt.

  4. Auf unser Verlangen hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er Waren veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Veräußerung zustehen.

  5. Zur Verpfändung, Sicherungsübereignung oder anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware oder über die an uns abgetretenen Forderungen ist der Kunde nicht berechtigt. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware oder die an uns abgetretenen Forderungen, insbesondere bei Pfändungen, wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen, damit wir unsere Eigentumsrechte durchsetzen können. Die Pflicht zu unserer unverzüglichen Benachrichtigung trifft den Kunden auch im Falle jedweder anderen Rechtsbeeinträchtigung der uns ganz oder teilweise gehörenden Gegenstände oder Rechte.

  6. Wir sind jederzeit berechtigt, die Herausgabe der uns gehörenden Waren zu verlangen, wenn der Kunde mit einer Zahlung in Verzug kommt oder sich seine Vermögenslage wesentlich verschlechtert. Machen wir von diesem Recht Gebrauch, so liegt- unbeschadet anderer zwingender Gesetzesbestimmungen – nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn wir dies ausdrücklich erklären.

  7. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 20%, so werden wir auf Verlangen des Kunden insoweit Sicherungen nach unserer Wahl freigeben.

§ 6 Informationspflicht

Der Vertragspartner hat Tollkühn Shoppartner bei erster Aufforderung ordnungsgemäß die notwendigen Angaben zu seiner Umsatzsteuer-Identifikationsnummer und der Firma, unter der er beim betreffenden Finanzamt registriert ist, zu übermitteln.

§ 7 Sicherheiten

Sofern für Tollkühn Shoppartner zu besorgen ist, dass der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen gegebenenfalls nicht nachkommen kann oder wird, ist Tollkühn Shoppartner auch nach schriftlicher Auftragsbestätigung berechtigt, vom Käufer die Bestellung von Sicherheiten zu verlangen, die aus ihrer Sicht für die Erfüllung der Zahlungsverpflichtungen durch den Vertragspartner ausreichend und notwendig sind, bevor mit der Lieferung oder der Erfüllung sonstiger vertraglicher Verpflichtungen begonnen wird.

§ 8 Warenrücknahme

  1. Wiederverkaufsfähige und original verpackte Artikel nimmt Tollkühn Shoppartner innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung zurück.
  2. Ausgeschlossen hiervon sind Saisonware (z.B. Grillkohle, Weihnachts-, Osterartikel, Frostschutz etc.), Restpostenartikel, Aktionswaren und Ausverkaufsartikel.
    Ferner sind von der Rückgabe Artikel ausgeschlossen, die sich in einem nicht wiederverkaufsfähigen Zustand befinden, oder die mit kundeneigenen Preisetiketten ausgezeichnet, oder nicht original (ggf. auch nicht in der ursprünglichen Verpackungseinheit) verpackt sind.
  3. Die Rücknahme von Artikeln muss grundsätzlich über unsere Außendienstmitarbeiter abgewickelt werden.

§ 9 Gewährleistung

  1. Mängelansprüche des Käufers bestehen nur, wenn dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Dabei hat die Untersuchung spätestens am Folgetag nach dem Anlieferungstag zu erfolgen, eine gegebenenfalls zu erteilende Rüge spätestens 5 Werktage nach dem Tag der Anlieferung bei Tollkühn Shoppartner einzugehen.

  2. Tollkühn Shoppartner gibt ausschließlich die Gewährleistung, dass die von ihr gelieferten Waren über die Eigenschaften verfügen, die sie für den bestimmungsgemäßen Gebrauch geeignet machen sowie gegebenenfalls, dass sie über sonstige Eigenschaften für einen besonderen Gebrauch verfügen, wenn dieser besondere Gebrauch in dem Vertrag mit Tollkühn Shoppartner ausdrücklich vorgesehen ist.

    Diese Gewährleistung hat keine Gültigkeit, wenn die Waren unsachgemäß benutzt wurden oder werden, Gebrauchsvorschriften nicht beachtet wurden, unsachgemäße Reparaturen vorgenommen wurden, unsachgemäße Änderungen durchgeführt oder Nummern bzw. Plomben entfernt oder beschädigt wurden.

     

  3. Bei berechtigten Mängelrügen, sind wir unter Ausschluss der Rechte des Käufers, vom Vertrag zurückzutreten oder den Kaufpreis herabzusetzen (Minderung), zur Nacherfüllung verpflichtet, es sei denn, dass wir aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Verweigerung der Nacherfüllung berechtigt sind. Der Käufer hat Tollkühn Shoppartner eine angemessene Frist zur Nacherfüllung zu gewähren. Die Nacherfüllung kann nach Wahl des Käufers durch Beseitigung des Mangels (Nachbesserung) oder Lieferung einer neuen Ware erfolgen.

    Tollkühn Shoppartner trägt im Falle der Mangelbeseitigung die erforderlichen Aufwendungen nur insoweit, als diese sich nicht erhöhen, weil der Vertragsgegenstand sich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort befindet.

    Ist die Nachbesserung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. Die Nachbesserung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschlagen, soweit nicht aufgrund des Vertragsgegenstandes weitere Nachbesserungsversuche angemessen und dem Käufer zumutbar sind.

     

  4. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen mit folgender Maßgabe:
    Ist der Käufer Unternehmer, gilt bei Mängelansprüchen abweichend eine Verjährungsfrist von einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn; jedoch bleiben im Falle eines Lieferantenregresses nach §§ 478, 479 BGB die in § 479 Abs. 1 und 2 BGB aufgeführten Fristen unberührt.

    Die Abkürzung der gesetzlichen Verjährungsregelungen gilt nicht für den Fall, dass Tollkühn Shoppartner wegen Vorsatzes, grober Fahrlässigkeit und/oder aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet und/oder den Mangel arglistig verschwiegen hat und/oder bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz.

     

  5. Tollkühn Shoppartner ist zur Rücknahme der gelieferten Ware bzw. zur Herabsetzung (Minderung)des Kaufpreises auch ohne die sonst erforderliche Fristsetzung dann nicht verpflichtet, wenn zwar der Abnehmer des Käufers als Verbraucher der verkauften neuen beweglichen Sache (Verbrauchsgüterkauf) wegen des Mangels dieser Ware gegenüber dem Käufer die Rücknahme der Ware oder die Herabsetzung (Minderung) des Kaufpreises verlangen konnte (Lieferantenregress), der Käufer aber seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügepflichten nicht nachgekommen ist.

    Tollkühn Shoppartner kann auch dann nicht im Wege eines Lieferantenregresses in Anspruch genommen werden, wenn es sich bei dem Mangel der Ware um einen Mangel aufgrund von Werbeaussagen oder sonstiger vertraglicher Vereinbarungen handelt, die nicht von Tollkühn Shoppartner herrühren, oder wenn der Käufer gegenüber dem Endverbraucher eine besondere Garantie abgegeben hat. Die Verpflichtung ist ebenfalls ausgeschlossen, wenn der Käufer selbst nicht aufgrund der gesetzlichen Regelungen zur Ausübung der Gewährleistungsrechte gegenüber dem Endverbraucher verpflichtet war oder diese Rüge gegenüber einem ihm gestellten Anspruch nicht vorgenommen hat. Dies gilt auch, wenn der Käufer gegenüber dem Endverbraucher Gewährleistungen übernommen hat, die über das gesetzliche Maß hinausgehen.

     

  6. Waren, die der Gewährleistungspflicht unterliegen, dürfen vom Käufer nur nach vorangegangener Zustimmung durch Tollkühn Shoppartner direkt an den Hersteller zur Mangelbeseitigung zurückgesandt werden.

    Den Waren, die zurückgesandt werden, muss eine Kopie der von Tollkühn Shoppartner an den Vertragspartner ausgehändigten Rechnung sowie ein vollständig ausgearbeitetes Garantiezertifikat oder ein vollständig ausgearbeiteter Garantieschein und eine deutliche Beschreibung des Mangels beigefügt sein.

§ 10 Haftung

  1. Eine nicht erfolgte, nicht rechtzeitige oder mangelhafte Lieferung von Waren gibt dem Käufer kein Recht auf Schadenersatz und/oder einen Rücktritt von dem Vertrag, wenn die Ursachen bei Tollkühn Shoppartner auf höhere Gewalt zurückzuführen sind.

    Höhere Gewalt liegt unter anderem dann vor, wenn Tollkühn Shoppartner nach Vertragsschluss an der Erfüllung ihrer Verpflichtungen aus diesem Vertrag gehindert wird durch Kriege, Bürgerkriege, Schäden aus Unruhen oder kriegerischen Auseinandersetzungen, Feuer, Wasserschäden, Überflutung, Streiks, Aussperrung, Behinderung bei Einfuhr- oder Ausfuhr, staatliche Maßnahmen, Maschinen-defekte und Störungen in der Energielieferung.

    Gleiches gilt, wenn diese Situation während der Lagerung oder des Transports eintritt, gleich ob der Transport unter eigener Verantwortung ausgeführt wird oder nicht. Höhere Gewalt liegt auch in anderen Fällen vor, in denen die Ursachen nicht von Tollkühn Shoppartner zu verantworten sind oder außerhalb ihrer Risikoverwaltung liegen.

    Im Falle einer Behinderung bei der ordnungsgemäßen oder rechtzeitigen Erfüllung des Vertrages durch das Eintreten von höherer Gewalt ist Tollkühn Shoppartner, unbeschadet sonstiger ihr zukommenden Rechte berechtigt, wahlweise die Erfüllung des Vertrages bis zur Möglichkeit ordnungsgemäßer Lieferung innerhalb eines für den Käufer angemessenen Zeitraumes auszusetzen oder vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne dass dafür von Tollkühn Shoppartner in jeglicher Form ein Schadenersatz oder Sonstiges zu leisten wäre.

     

  2. Wir haften unabhängig von den nachfolgenden Haftungsbeschränkungen nach den gesetzlichen Bestimmungen für Schäden an Leben, Körper und Gesundheit, die auf einer fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, sowie für Schäden, die von der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz umfasst werden.

    Für Schäden, die nicht von dem vorstehenden erfasst werden und die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen sowie Arglist von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen beruhen, haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen.

    In diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit wir, unsere gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen nicht vorsätzlich gehandelt haben. In dem Umfang, in dem wir bezüglich der Ware oder Teile derselben eine Beschaffenheits- und /oder Haltbarkeitsgarantie abgegeben haben, haften wir auch im Rahmen dieser Garantie.

    Für Schäden, die auf dem Fehlen der garantierten Beschaffenheit oder Haltbarkeit beruhen, aber nicht unmittelbar an der Ware eintreten, haften wir allerdings nur dann, wenn das Risiko eines solchen Schadens ersichtlich von der Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantie erfasst ist.

     

  3. Wir haften auch für Schäden, die wir durch einfache fahrlässige Verletzung solcher vertraglichen Verpflichtungen verursachen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Käufer regelmäßig vertraut und vertrauen darf. Wir haften jedoch nur, soweit die Schäden typischerweise mit dem Vertrag verbunden und vorhersehbar sind.

     

  4. Eine weitergehende Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen; dies gilt insbes. auch für deliktische Ansprüche oder Ansprüche auf Ersatz vergeblicher Aufwendungen statt der Leistung. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.

     

  5. Schadensersatzansprüche des Käufers wegen eines Mangels verjähren ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Dies gilt nicht im Fall von uns, unseren gesetzlichen Vertretern oder unseren Erfüllungsgehilfen verschuldeten Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, oder wenn wir, unsere gesetzlichen Vertreter vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt haben, oder wenn unsere einfachen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich gehandelt haben.

§ 11 Rücktritt

  1. Tollkühn Shoppartner ist berechtigt, unbeschadet ihrer Rechte Zahlung der vereinbarten Vergütung, Schadensersatz, Wertersatz, Rückgewähr der Ware oder sonstiger Rechte aus dem Kaufvertrag, ohne Fristsetzung ganz oder teilweise von dem Kaufvertrag zurückzutreten, falls
    • der Käufer die Erfüllung der ihm aus dem Vertrag obliegenden Pflichten, insbes. die Pflicht zur Zahlung der vereinbarten Vergütung, ernsthaft und endgültig verweigert;
    • der Käufer die Leistung zu einem im Kaufvertrag bestimmten Termin oder innerhalb einer bestimmten Frist nicht bewirkt;
    • der Käufer seine Zahlungen einstellt oder das Insolvenzverfahren bzw. ein vergleichbares gesetzliches Verfahren beantragt hat oder gegen ihn beantragt wurde oder ein solches Verfahren eröffnet oder dessen Eröffnung mangels Masse abgelehnt wird oder;
    • besondere Umstände vorliegen, die unter Abwägung der beiderseitigen Interessen den sofortigen Rücktritt rechtfertigen.
  2. Tritt der Käufer vom Vertrag zurück, ohne hierzu berechtigt zu sein, so ist Tollkühn Shoppartner berechtigt, Schadensersatz in Höhe von 15 % des Auftragswertes zu verlangen. Die Möglichkeit für Tollkühn Shoppartner einen höheren Betrag als Schadensersatz geltend zu machen bleibt davon unberührt, sofern dieser im Einzelfall nachgewiesen werden kann.

§ 12 Zurückbehaltungsrecht

Wenn und solange der Käufer seine Verpflichtungen aus dem mit Tollkühn Shoppartner geschlossenen Vertrag oder einem damit zusammenhängenden Vertrag nicht, nicht vollständig, nicht angemessen oder nicht rechtzeitig erfüllt, ist Tollkühn Shoppartner berechtigt, die Erfüllung ihrer Leistungen aus dem Vertrag bis zur ordnungsgemäßen und vollständigen Bewirkung der Leistung des Käufers zu verweigern, ohne dass hierdurch ein Verzug eintritt.

§ 13 Zahlung

  1. Unsere Rechnungen sind spesenfrei ohne Abzug so rechtzeitig zu zahlen, dass wir ab Fälligkeit über die Zahlung verfügen können. Bei Fehlen einer Fälligkeitsvereinbarung wird die Rechnung 21 Tage ab Rechnungsdatum fällig ohne Abzug oder mit 2% Skonto innerhalb von 7 Tagen. Der Käufer gerät ohne weitere Mahnung allein dadurch in Verzug, dass er den Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 21 Tagen nach Rechnungsdatum bezahlt.

     

  2. Bei Zahlungsverzug werden dem Käufer Verzugszinsen in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz in Rechnung gestellt, darüber hinaus hat er für die Mahnungen eine Bearbeitungsgebühr zu zahlen. Ist das Lastschriftverfahren vereinbart, so tritt der Verzug des Käufers ein, wenn eine Rücklastschrift erfolgt.

     

  3. Gegenüber unseren Zahlungsansprüchen ist eine Aufrechnung ausgeschlossen, es sei denn, dass wir die Gegenforderung ausdrücklich anerkennen oder diese rechtskräftig festgestellt ist

     

  4. Tollkühn Shoppartner ist jederzeit befugt, von ihrem Recht zur Aufrechnung Gebrauch zu machen.

§ 14 Datenschutz

Sämtliche für die Geschäftsabwicklung zwischen dem Käufer und Tollkühn Shoppartner notwendigen Daten zur Bestellabwicklung und Sortimentsoptimierung werden elektronisch gespeichert. Hierbei anfallende personenbezogene Daten werden vertraulich behandelt.

§ 15 Schlussbestimmungen

  1. Erfüllungsort für beide Parteien ist der Sitz der Tollkühn Shoppartner.
  2. Gerichtsstand für beide Parteien ist Stuhr. Tollkühn Shoppartner ist jedoch berechtigt, den Käufer auch an dem Gericht seines Wohnsitzes/ Geschäftssitzes zu verklagen.
  3. Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich – auch soweit es Lieferungen in das Ausland betrifft oder der Käufer seinen Sitz im Ausland hat – deutschem Recht. Die Anwendung internationalen Kaufrechts wird ausgeschlossen.
  4. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der Bedingungen sowie des Kaufvertrages im Ganzen im Übrigen nicht berührt. Die Parteien sind verpflichtet, die unwirksamen Bestimmungen durch solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck den unwirksam gewordenen Bestimmungen rechtlich und wirtschaftlich am nächsten kommen.